Baustellen-Voraussetzungen

der CT Kranservice GmbH

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1.

Kranstandort

1.1

Der Unterbau zur Abstützung muss entsprechend verdichtet und für die jeweiligen Eckdrücke ausgelegt sein (die Eckdrücke können Sie den Krandatenblättern entnehmen oder wir senden Sie Ihnen gerne zu).

1.2

Der Kranstellplatz muss eben sein und darf im Niveau keinen Höhenunterschied anzeigen

1.3

Die Abstützmaße für die Krangrößen können auf dem jeweiligen Krandatenblatt entnommen werden.

1.4

Die Baustelle muss sich in dem Zustand befinden, in dem sie von uns besichtigt oder von Ihnen beschrieben wurde. Sollten zwischen Besichtigung u. Beschreibung bzw. Montage u. Demontagetag Änderungen eingetreten sein, welche für die Durchführung des Auftrags von Einfluss sein können, sind uns diese rechtzeitig mitzuteilen. Sollten diese Änderungen Mehrkosten nach sich ziehen, werden diese separat in Rechnung gestellt.

1.5

Die Mindestabstände zur Baugrube sind zu beachten.

1.6

Auf Stromleitungen im Radius des Krans ist zu achten (eventuell zu isolieren bzw. Programmierung einer Arbeitsbereichsbegrenzung).

1.7

Die Kranmitte und der Kranstandplatz sind vom Auftraggeber klar ersichtlich für unser Personal zu kennzeichnen.

1.8

Für eventuelle Genehmigungen des Luftfahrtamts ist der Mieter verantwortlich (Flugwarnleuchten können über CT angemietet werden).

2.

Kranmontage/Krandemontage

2.1

Der Kranstandplatz muss mit einem Autokran bzw. LKW/Zubehörfahrzeug anfahrbar und dabei für eine Achslast von 12 to. ausgelegt sein.

2.2

Notwendige Straßensperrungen oder Straßennutzungsgenehmigungen sind rechtzeitig anzukündigen bzw. zu organisieren.

2.3

Der Autokranstellplatz muss ausreichend verdichtet sein.

2.4

Auf Schächte und Kanäle im Zufahrts-/Stützbereich muss hingewiesen werden, falls nötig sind diese vom Mieter abzudecken. Rasengitter und Pflastersteine werden auf Verantwortung/Haftung des Mieters befahren.

2.5

Der Mieter ist verpflichtet die Zufahrt und den Montage-/Demontagebereich Schnee-u. Eisfrei zu machen.

  1. Stromversorgung

3.1

Der Auftragnehmer ist berechtigt, andere Unternehmen mit der Erfüllung aller oder einzelner seiner vertraglichen Verpflichtungen zu beauftragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

3.2

Über den Krananschluss dürfen keine weiteren Geräte abgesichert sein.

3.3

Der Baustromverteiler muss mit einem FI mit 300-500 mA ausgerüstet sein. 30 mA sind für den Kranbetrieb nicht geeignet.

3.3

Für einige Krantypen ist ein Allstromsensitiver FI (Typ B) erforderlich.

CT Kranservice GmbH

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